Wird Von der Leyen nun zur „Kriegsministerin“?
Von der Leyen will NATO-Truppen an die russische Grenze verlegen! Ja, Sie hören richtig!
Bildquelle: AFP
Wie verhält sich das mit dem GG?Schauen wir doch einfach nach!
Art 26 Grundgesetz
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.§ 80 Strafgesetzbuch Vorbereitung eines Angriffskrieges
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Kennt Von der Leyen diese Paragraphen? Scheinbar nicht, denn sonst würde die bundesdeutsche Verteidigungsministerin doch nicht die NATO auffordern, ihre Präsenz am 1990 verlagerten „Eisernen Vorhang“ deutlich zu verstärken. Oder hat sie die Verlagerung der NATO in den Osten ganz bewusst vorgeschlagen? Dann käme ihr Vorschlag einem Bruch des Grundgesetzes gleich, der nicht nur strafbar wäre, sondern ganz Mitteleuropa in einen Krieg stürzen könnte!
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