Banken legalisieren fremden Zugriff auf Privatkonten! Lesen sie aufmerksam ihre neuen AGB’s! Sparkassen bereiten sich und ihre Kunden auf Kontozugriffe durch den Staat vor! Durchgriff der “Hohen Hand” in den AGBs manifestiert! Bereits im Oktober 2009 begannen Banken mit einschlägigen Änderungen der AGB’s. Schrittweise beschnitten Banken das Verbraucherrecht von Bankkunden.
Aber nun kommt der Hammer! Am Beispiel der Sparkasse Köln zeigen wir ihnen, wie der Staatszugriff auf ihr Eigentum legalisiert wird! NEUE SPARKASSENBEDINGUNGEN, Stand Mai 2014: Auszug aus den ABG’s: 19.3 Haftung bei höherer Gewalt Die Sparkasse haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebes (z.B. Bombendrohung, Banküberfall), insbesondere infolge von höherer Gewalt ( z.B. von Kriegs- oder Naturereignissen sowie infolge von sonstigen, von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung) verursacht sind oder die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslands eintreten.
Was bedeutet die „Verfügung von hoher Hand“? Darunter versteht man eine berechtigte oder unberechtigte Maßnahme der Staatsgewalt (z.B. Beschlagnahme). Der Staat, oder auch ein anderer Staat, z.B. die USA darf also berechtigt oder unberechtigt auf ihr Konto und/oder ihr Schließfach zugreifen! Solange sie dazu gegenüber der Bank nicht reklamieren, gilt die Annahme der ABG’s durch Schweigen (§ 362 HGB), und damit hätten sie ihr Einverständnis zu einem „handelsrechtlich einwandfreiem Vorgang“ gegeben!
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